Ingo Di Bella
Geschäftsführung & Sponsoring
mediendesign AG
Business
UX
Usability-Tests helfen, Systeme für Benutzer besser und zugänglicher zu machen. Oft wird aber nicht auf spezielle Gruppen geachtet, welche zum Beispiel Sinnesbehinderungen (Blindheit und Sehbehinderungen oder Hörschädigungen) haben. Für diese ist die Neuformulierung der Verordnung für barrierefreie Informationstechnik interessant. Denn für öffentliche Stellen gilt ab Mitte nächsten Jahres die Pflicht, Barrierefreiheitskriterien umzusetzen oder zumindest den Nachweis zu führen, warum Barrierefreiheitskriterinen nin Teilbereichen nich anwendbar sind.
Das Behindertengleichstellungsgesetz formuliert Barrierefreiheit so: Das Ziel der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen am Leben in der Gesellschaft erfordert, dass Barrieren beseitigt werden, die dieser Teilhabe im Wege stehen. Diesen Anspruch trägt auch die Definition Usability in sich, in der es um die die drei Grundpfeiler Effektivität, Effizienz und die zufriedenstellende Nutzung von Software geht. Ohne Accessibility also auch keine Usability.
Ergänzt wird das Behindertengleichstellungsgesetz durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Sie legt fest, dass alle Angebote an Informationstechnik der Behörden der Bundesverwaltung, zum Beispiel Internetauftritte, für behinderte Menschen zugänglich sein müssen. Die EU-weite Richtlinie für die Standardisierung der Barrierefreiheit von Websites des öffentlichen Sektors, auch als EU-Richtlinie 2016/2102 bekannt, gilt für neu erstellte Websites seit dem 23. September 2018 und seit dem 23. September 2020 müssen auch ältere Websites (vor dem 23. September 2018 veröffentlicht) den Standards für digitale Barrierefreiheit entsprechen.
Wir wollen mit euch erproben, welche Einschränzungen Menschen bei der Bedienung von Computersystemen haben können und welche Hilfsmittel es gibt, um sie trotzdem zugänglich zu machen. Dabei kommt es aber im wesentlichen auf eine saubere Erstellung der Inhalte an. Wir geben Tipps, wie man barrierefreie digitale Produkte bereitstellt, wieviel der Barrierefreiheit von generellen Techniken abhängig ist, wie sich unzureichend umgesetzte Barrierefreiheitsbemühungen ins Gegenteil verkehren können und wie man Systeme auf ihre Barrierefreiheit hin testet.
Zielgruppe: An Usability und Barrierefreiheit Interessierte
Veranstaltungsformat | Vortrag |
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Datum | 09.11.2020 |
Zeit | 16:00–16:45 Uhr |
Ort | Nürnberg Digital Festival REMOTE |
Location | Online-Session |
Veranstaltungslevel | Fortgeschrittene |
Sprache | Deutsch |
Preis | kostenlos |
Diplom-Kommunikationsdesigner | mediendesign AG
Bereits ein "alter Hase" im Usability-Umfeld ist Holger Schlemper. Der Diplom-Kommunikationsdesigner (Schwerpunkt AV-Medien) ist seit vielen Jahren als Artdirector tätig und u.a. Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Nürnberg. Seine Spezialgebiete sind Screen- und Interfacedesign, Prototyping und Usability-Vorgehensmethoden im Usability Engineering. Das Thema Usability liegt ihm sehr am Herzen und gerne teilt er sein Wissen mit allen Interessierten.
Anmeldungen: 24
Teilnahme via hopin
Nürnberg Digital Festival REMOTE
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